AI Cowork

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der innpuls Werbeagentur GmbH

Version Juni 2026. innpuls Werbeagentur GmbH, Altenried 6 / 2-T200, 4971 Aurolzmünster, Österreich.

Allgemeines

1.1. INNPULS Werbeagentur GmbH hält ausdrücklich fest, dass unter der Begriff "Kunde" selbstverständlich für Kundinnen als auch Kunden gleichermaßen gilt. Der Begriff Kunde bezieht sich dabei dezidiert auf gewerbliche Kundinnen und Kunden.

1.2. Für sämtliche Geschäfte zwischen Kunden und der INNPULS Werbeagentur GmbH (kurz "INNPULS“) gelten ausschließlich die Allgemeinen Auftragsbedingungen von INNPULS. Entgegenstehende Auftrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von einem zeichnungsberechtigten Mitarbeiter von INNPULS ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

1.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. In diesem Fall gilt zwischen den Vertragsparteien eine dem eigentlichen Sinn und wirtschaftlichem Rahmen möglichst nahekommende, nicht unwirksame, nicht ungültige und nicht undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart. Selbiges gilt für den Fall fehlender Bestimmungen.

1.4. Der Kunde verpflichtet sich, INNPULS rechtzeitig über Art, Umfang und zeitlichen Ablauf, sowie allfällige Termine betreffend den geforderten Leistungen zu unterrichten. Der Kunde verpflichtet sich alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Unterlagen und Materialien fristgerecht und kostenlos zu übermitteln.

1.5. Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB umfasst, soweit gesetzlich zulässig, auch Erklärungen, Freigaben, Zustimmungen, Beauftragungen und sonstige Mitteilungen per E-Mail oder über von INNPULS eingesetzte Projektmanagement-, Ticket-, Freigabe- oder Kollaborationssysteme. Derartige elektronische Erklärungen gelten als verbindlich, sofern aus den Umständen kein offensichtlicher Irrtum hervorgeht.

Auftragserteilung und Änderungen

2.1. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von INNPULS als angenommen.

2.2. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von INNPULS.

2.3. Sollte ein Auftraggeber eine Weisung erteilen deren Befolgung gegen bestehende Gesetze oder Gute Sitten verstoßen würde, hat INNPULS diese Weisung abzulehnen. Bei Gefahr im Verzug, drohendem materiellen oder immateriellen Schaden für den Kunden oder INNPULS selbst, ist INNPULS berechtigt auch eine vom erteilten Auftrag nicht ausdrücklich gedeckte oder eine einer erteilten Weisung entgegenstehende Handlung zu setzen bzw. ggf. zu unterlassen.

2.4. Eine dauerhafte Archivierung von Inhalten im Zusammenhang mit dem Auftrag wird seitens INNPULS nicht gewährleistet.

2.5. Von INNPULS genannte Termine, Fristen, Zeitpläne oder Meilensteine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die auf fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden, nachträgliche Änderungen oder verspätete Freigaben zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Daraus entstehende Mehraufwendungen sind vom Kunden zu tragen.

2.6. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind in Angeboten maximal zwei Korrekturschleifen je abgegrenztem Leistungsteil enthalten. Darüber hinaus gehende Korrekturen, Änderungswünsche, Konzeptänderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Abstimmungen werden nach Aufwand auf Basis der jeweils aktuellen Stundensätze von INNPULS verrechnet.

2.7. INNPULS ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete Dritte, freie Mitarbeiter, Partnerunternehmen oder Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern berechtigte Interessen des Kunden dem nicht offensichtlich entgegenstehen.

Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Der Kunde ist verpflichtet, INNPULS sämtliche Unterlagen und Materialien, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, entsprechend zeitgerecht und vollständig zu übermitteln bzw. zugänglich zu machen.

3.2. Sollten aufgrund von unrichtigen, unvollständigen Angaben oder nachträglich geänderten Anforderungen des Auftrags durch den Kunden zusätzliche Aufwände entstehen, hat der Auftraggeber diese zu vertreten. Ebenso sind alle dadurch entstehenden Mehraufwendungen INNPULS angemessen und vollumfänglich zu vergüten.

3.3. Der Kunde verpflichtet sich alle für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien zu prüfen. Der Kunde garantiert INNPULS dass diese frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck durch INNPULS verwendet und bearbeitet werden dürfen.

3.4. Sollten Rechte Dritter aufgrund von Unterlagen, welche seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellt wurden, gegenüber INNPULS geltend gemacht werden, hat der Kunde INNPULS vollständig schad- und klaglos zu halten. Zu ersetzen sind auch sämtliche Nachteile, die INNPULS und ihren Vertragspartnern dadurch entstanden sind. Ebenso zu ersetzen sind sämtliche Nachteile, die INNPULS und ihren Vertragspartnern in diesem Zusammenhang bei der Abwehr allfälliger Ansprüche Dritter, entstehen.

3.5. Der Kunde hat Entwürfe, Konzepte, Texte, Designs, technische Umsetzungen, Teststände und sonstige Teilleistungen unverzüglich zu prüfen und Freigaben oder Änderungswünsche zeitgerecht schriftlich mitzuteilen. Erfolgt binnen 14 Tagen nach Übermittlung keine schriftliche Rückmeldung, gelten die übermittelten Leistungen als inhaltlich freigegeben, sofern INNPULS den Kunden auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

3.6. Der Kunde ist für die Sicherung seiner eigenen Daten, Inhalte, Zugangsdaten, Systeme und Arbeitsstände verantwortlich. Dies gilt insbesondere vor Übergabe von Systemzugängen, vor Eingriffen in bestehende Websites, Shops, Datenbanken, Server, Cloud-Dienste oder sonstige digitale Systeme.

Honorar und Vergütung

4.1. Alle Leistungen von INNPULS, die nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind vom Kunden gesondert zu entlohnen. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs.

4.2. Werden von INNPULS im Rahmen der Projektabwicklung im Auftrag des Kunden Fremdangebote eingeholt, der Produktionsauftrag jedoch in Folge vom Kunden nicht oder anderweitig vergeben, werden von INNPULS die für die Angebotseinholung erbrachten Leistungen (Zeit und Kostenaufwand) gemäß dem aktuellen Stundensatz in Rechnung gestellt.

4.3. Für Aufträge, die durch INNPULS im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt INNPULS gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung.

4.4. Nimmt der Kunde Änderungen an beauftragten Leistungen vor oder beendet diese vorzeitig, sind die bis dahin von INNPULS erbrachten Leistungen entsprechend den zugrunde liegenden Honorarvereinbarungen abzugelten. Sofern der Abbruch nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von INNPULS beruht, bleibt das für den Auftrag vereinbarte Honorar in voller Höhe geschuldet; eine Anrechnungsvergütung nach § 1168 ABGB wird ausgeschlossen.

4.5. Unterbleibt die Ausführung des Auftragshöhe, so gebührt INNPULS das gesamte vereinbarte Entgelt, sofern INNPULS zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf Seite des Kunden liegen, an der Ausführung gehindert worden ist. INNPULS ist in diesem Fall nicht verpflichtet Abschläge beim vereinbarten Entgelt hinzunehmen. INNPULS kann in diesem Fall nicht dazu verpflichtet werden, eine Reduktion des vereinbarten Entgelts zu akzeptieren.

4.6. Lizenzkosten, Nutzungsgebühren, Medienkosten, Schaltkosten, Hostingkosten, Domainkosten, Kosten für Stockmaterial, Fonts, Software, Plug-ins, Schnittstellen, KI-Dienste, Tracking-, Newsletter-, Zahlungs-, Versand- oder sonstige Drittanbieterleistungen sind nur dann im Honorar enthalten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Andernfalls sind diese Kosten vom Kunden gesondert zu tragen.

Zahlungsbedingungen

5.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen allfälligem Schadenersatz, Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen (egal welcher Art), zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von INNPULS schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Jegliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

5.2. INNPULS ist berechtigt, bei Projekten mit längerer Laufzeit, erhöhtem Leistungsumfang oder in sich abgeschlossenen Projektphasen angemessene Anzahlungs- und/oder Teilrechnungen zu stellen. Diese können entsprechend dem Projektfortschritt, den bereits erbrachten Leistungen oder vereinbarten Meilensteinen abgerechnet werden. Die Fälligkeit der Teilrechnungen richtet sich nach den in diesen AGB vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Schlussrechnung erfolgt nach vollständiger Leistungserbringung unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Zahlungen.

5.3. Wurde keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen so gilt das Zahlungsziel 8 Tage ohne Abzug ab Rechnungsausstellungsdatum.

Abnahme und Gewährleistung

6.1. Gelieferte Leistungen, insbesondere Websites, Shops, Software, Kampagnen, Designs, Texte, Konzepte, Druckdaten, Filme, 3D-Visualisierungen oder sonstige Arbeitsergebnisse, sind vom Kunden unverzüglich nach Übergabe, spätestens jedoch binnen 14 Tagen, zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche und nachvollziehbare Mängelrüge, gelten die Leistungen als abgenommen.

6.2. Geringfügige Mängel, welche die Nutzung oder Funktionsfähigkeit der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Nachträgliche Änderungswünsche, Geschmacksänderungen, zusätzliche Anforderungen oder Erweiterungen stellen keinen Gewährleistungsfall dar und werden gesondert verrechnet.

6.3. INNPULS ist berechtigt, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Eine Wandlung oder Preisminderung ist, soweit gesetzlich zulässig, erst nach erfolgloser Verbesserung zulässig.

Vertragsauflösung

7.1. INNPULS ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Anlass mit sofortiger Wirkung zu lösen. Ein solcher Anlass liegt insbesondere vor, wenn die Leistungserbringung unmöglich wird, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder mangels Kostendeckung nicht eröffnet wird, Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten trotz vierzehntägiger Nachfrist verletzt werden oder berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen und auf Aufforderung von INNPULS weder eine Voraus- bzw. Akontozahlung noch eine geeignete Sicherheitsleistung erbracht wird.

Präsentationen und Pitching

8.1. Für Präsentationen steht INNPULS grundsätzlich ein angemessenes Honorar zu, sofern durch die Einladung zur Präsentation und deren Annahme ein rechtswirksamer, diesen AGB unterliegender Pitching-Vertrag zustande gekommen ist.

8.2. Leistungen im Zuge einer Präsentation seitens INNPULS, wie etwa Präsentationsunterlagen, Layouts, Textierungen u.ä., verbleiben im Eigentum von INNPULS und müssen, auf Verlangen physisch und digital an INNPULS zurückgegeben werden.

8.3. Die im Rahmen einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte von INNPULS dürfen bei Nichtverwendung, im Rahmen des unter Umständen darauffolgenden Kundenauftrags, anderweitig von INNPULS verwendet werden.

8.4. Eine Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung durch den Kunden oder einen seiner Vertragspartner ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch INNPULS untersagt. Der Kunde hat außerdem dafür zu sorgen, dass nicht befugte Personen keinerlei Kenntnis von entsprechenden Präsentationsunterlagen erlangen. Eine entsprechende Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen behält sich INNPULS vor.

Urheber- und Nutzungsrechte

9.1. Sämtliche Leistungen und Arbeiten von INNPULS (z.B. Konzepte, Ideen, Skizzen, Scribbles, Layouts, Fotos, Grafiken, elektronische Daten, Source Codes, Filmmaterial, etc.), sowie sämtliche Rechte an oben beschriebenen Arbeiten, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars (samt allfälliger Nebenkosten wie Zinsen, Gebühren, Mahnspesen) vollständig im Eigentum von INNPULS.

9.2. Sämtliche Rechte an Entwürfen, Angeboten, Projekten, Texten, Darstellungen, Skizzen, Plänen, Konzepten, Videos, Zeichnungen, Bildern und Beschreibungen verbleiben bei INNPULS. Der Kunde darf diese Unterlagen – unabhängig von ihrem Ursprung – weder über den Vertragszweck hinaus verwenden noch zweckfremd nutzen, vervielfältigen oder Dritten zugänglich machen. Auf Verlangen sind sämtliche Unterlagen unverzüglich an INNPULS herauszugeben.

9.3. Alle Urheber-, Werknutzungs- und Leistungsschutzrechte an von INNPULS erbrachten Leistungen verbleiben bei INNPULS. Werknutzungsbewilligungen gelten ausschließlich dann als eingeräumt, wenn eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von INNPULS vorliegt. Solche Bewilligungen können mehrfach vergeben werden, sind weder exklusiv noch übertrag- oder abtretbar und gelten nur im vereinbarten Umfang hinsichtlich Gebiet, Auflage und Zeitraum sowie höchstens für die Dauer des Agenturvertrages. Fehlt eine ausdrückliche schriftliche abweichende Vereinbarung, räumt INNPULS ausschließlich nicht exklusive und gegebenenfalls sachlich, räumlich oder zeitlich eingeschränkte Werknutzungsbewilligungen ein.

9.4. Das Recht, Leistungen von INNPULS im vereinbarten Umfang und zum vereinbarten Zweck zu verwenden, erwirbt der Kunde erst mit vollständigem Zahlungseingang des vereinbarten Honorars zzgl. aller Nebenkosten auf namhaft gemachtem Bankkonto von INNPULS. Dies gilt sinngemäß auch für gelieferte Waren und Erzeugnisse.

9.5. Änderungen oder Bearbeitungen von Leistungen von INNPULS durch den Kunden sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von INNPULS und – bei urheberrechtlich geschützten Leistungen – zusätzlich mit Zustimmung des Urhebers zulässig. Sämtliche Ansprüche aus urheberrechtlich geschützten Leistungen bleiben INNPULS ausdrücklich vorbehalten.

9.6. Der Kunde hat INNPULS hinsichtlich aller von Dritten geltend gemachten Ansprüche wegen Verletzungen von Urheberrechten, Werknutzungsrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten vollständig schad- und klaglos zu halten.

9.7. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, besteht kein Anspruch des Kunden auf Herausgabe von offenen Arbeitsdateien, Rohdaten, Entwicklungswerkzeugen, Build-Prozessen, Bibliotheken, Framework-Erweiterungen, Entwicklungsumgebungen, Dokumentationen, internen Arbeitsunterlagen, nicht projektspezifischen Codebestandteilen, Know-how, Vorlagen oder sonstigen internen Hilfsmitteln von INNPULS.

9.8. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Open-Source-Software, Standardsoftware, Frameworks, Plug-ins, Bibliotheken, Schnittstellen oder sonstige Komponenten Dritter eingesetzt werden, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen dieser Komponenten. INNPULS schuldet insoweit keine über diese Lizenzbedingungen hinausgehenden Rechte.

Eigenwerbung und Referenzen

10.1. INNPULS ist grundsätzlich berechtigt, unentgeltlich auf sämtlichen von INNPULS für den Kunden geschaffenen Werken auf die Erstellung durch INNPULS in branchenüblicher Form hinzuweisen und mit den geschaffenen Werken, unter Berücksichtigung allfälliger Geheimhaltungsvereinbarungen, Werbung in eigener Sache zu betreiben.

10.2. INNPULS ist grundsätzlich befugt auf eigenen Werbeträgern, Webseiten, Social-Media-Kanälen etc. mit Firmennamen und / oder Firmenlogo des Kunden auf die Geschäftsbeziehung (aktiv und inaktiv) hinzuweisen.

Digitale Leistungen, Drittanbieter, Wartung und KI

11.1. Sofern INNPULS Leistungen im Zusammenhang mit Websites, Webshops, Hosting, Domains, E-Mail, Cloud-Diensten, Tracking, Analyse, Newsletter-Systemen, Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen, Werbeplattformen, Zahlungs-, Versand-, CRM-, ERP-, KI- oder sonstigen Drittanbieterdiensten erbringt, übernimmt INNPULS keine Haftung für Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Änderungen, Einschränkungen, Sperren, Preisänderungen, Richtlinienänderungen oder sonstige Leistungsbeeinträchtigungen dieser Drittanbieter.

11.2. Nach Übergabe oder Veröffentlichung besteht keine Verpflichtung von INNPULS zur Wartung, Aktualisierung, Datensicherung, Sicherheitsüberwachung, Fehlerbehebung, Kompatibilitätsprüfung oder laufenden Betreuung, sofern keine gesonderte Wartungs-, Support-, Hosting- oder Betreuungsvereinbarung abgeschlossen wurde.

11.3. INNPULS haftet nicht für Schäden, Funktionsstörungen oder Datenverluste durch Hackerangriffe, Malware, Ransomware, DDoS-Angriffe, Brute-Force-Angriffe, Sicherheitslücken in Drittsoftware, Plattformänderungen oder sonstige Eingriffe Dritter, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch INNPULS verursacht wurden.

11.4. Sofern bei der Leistungserbringung KI-Systeme eingesetzt werden, erfolgt dies nach bestem Wissen und Gewissen. INNPULS übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Schutzfähigkeit, Einzigartigkeit, Freiheit von Rechten Dritter oder rechtliche Verwendbarkeit KI-generierter Inhalte. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte vor Veröffentlichung eigenständig und auf eigene Verantwortung zu prüfen.

11.5. INNPULS schuldet bei Leistungen im Bereich Strategie, Werbung, SEO, SEA, Social Media, Content, Kampagnen, Performance Marketing, Conversion-Optimierung oder sonstigem Marketing keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Anzahl an Leads, Verkäufen, Anfragen, Rankings, Reichweiten, Klicks, Impressionen, Conversion-Raten oder sonstigen Ergebniskennzahlen. Platzierungen in Suchmaschinen, Werbeplattformen oder sozialen Netzwerken können nicht garantiert werden.

Haftung

12.1. Der Kunde verpflichtet sich, von ihm an INNPULS übermittelte Unterlagen und Materialien auf bestehende Urheber-, Kennzeichen- oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen. INNPULS haftet nicht bei Verletzung derartiger Rechte. Wird INNPULS dennoch aufgrund einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, hat der Kunde INNPULS vollinhaltlich schad- und klaglos zu halten. Ebenso hat der Kunde alle Nachteile zu ersetzen die INNPULS durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

12.2. Eine Haftung von INNPULS für Ansprüche oder Forderungen, die trotz Ausschluss der Hinweispflicht gemäß § 1168a ABGB aufgrund von Hinweisen durch INNPULS oder deren Mitarbeiter im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen gegenüber dem Kunden erhoben werden, wird einvernehmlich ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet INNPULS nicht für Prozess- oder Anwaltskosten des Kunden, Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für Schadenersatzforderungen oder vergleichbare Ansprüche Dritter.

12.3. Die Haftung von INNPULS ist in jedem Fall auf Schäden beschränkt, die unmittelbar am Leistungsgegenstand entstanden sind. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche – insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung vorvertraglicher Pflichten, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschäden oder unerlaubten Handlungen – sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von INNPULS beruhen; Personenschäden bleiben davon unberührt. Für vom Kunden überlassene Unterlagen übernimmt INNPULS keinerlei Haftung.

12.4. Die Haftung von INNPULS ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach mit dem für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettohonorar, maximal jedoch mit EUR 25.000,00 pro Schadensfall begrenzt. Mehrere aus demselben Auftrag oder derselben Pflichtverletzung resultierende Schäden gelten als ein Schadensfall. Diese Begrenzung gilt nicht bei vorsätzlicher Schädigung oder bei Personenschäden.

12.5. Ansprüche des Kunden gegen INNPULS verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme oder Beendigung des jeweiligen Auftrags.

Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und INNPULS ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von INNPULS. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen INNPULS und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für INNPULS örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. INNPULS ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch vor dem für den Kunden zuständigen Gericht geltend zu machen.

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